Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz

Das ASchG besagt, dass die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen umfassend vor Gefahren zu schützen ist. Mit der Novelle des ASchG wird nun auch festgehalten, dass unter Gefahren neben physischen auch psychische Belastungen gemeint sind.  Dies hat nun zum Ziel einen notwendigen Bewusstseinsbildungsprozess bei den Verantwortlichen in den Betrieben zu unterstützen und die Auseinandersetzung mit diesem Thema in den Betrieben zu intensivieren.

ArbeitgeberInnen müssen beeinträchtigende Arbeitsbedingungen erkennen und diese durch entsprechende Maßnahmen gezielt verbessern. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsplatzevaluierung ist daher von den Betrieben zu prüfen, ob arbeitsbedingte physische und psychische Belastungen vorliegen, welche wiederum zu Fehlbeanspruchungen führen können. Es ist ein Prozess mit dem Ziel einer ständigen Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Prozess der Evaluation:

Nach Bildung einer Steuergruppe (bestehend beispielsweise aus Entscheidungsträgern, SVP,…) werden kritische Arbeitsbereiche oder Belastungsfaktoren identifiziert. Nach dem Verschaffen eines Überblicks erfolgt die Detailplanung: In welcher Abteilung wird begonnen? Zeitpunkt des Erfassens der Belastungen für die jeweiligen Organisationsbereiche? Zeitrahmen?

Die Belastungen werden mittels standardisierten und geeigneten Erhebungsinstrumente erfasst. Aufgezählt werden können hier z.B.: schriftliche Befragung, moderierte Gruppen-Interviews bzw. Einzelinterviews, Beobachtungsinterviews. Diese Verfahren analysieren qualitätsgesichert arbeitsbedingte psychische Belastungen.

Im Anschluss erfolgt eine Analyse der konkret negativ belastenden Arbeitsbedingungen, um dann kollektiv wirksame Maßnahmen ableiten zu können.

Wenn die Maßnahmen umgesetzt und deren Wirksamkeit überprüft wurde, kann eine Dokumentation über die ermittelten und beurteilten Belastungen erstellt werden, welche dann im Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Dokument festzuhalten sind.

Folgende 4 Themenbereiche werden bei der Arbeitsplatzevaluierung berücksichtigt:

1. Aufgabenanforderungen und Tätigkeiten (z.B: Körperliche und geistige Belastungen)

2. Organisationsklima (z.B: Mangelhafte Zusammenarbeit, Informationsmängel)

3. Arbeitsumgebung (z.B: Klimatische und akustische Belastungen)

4. Arbeitsabläufe und Arbeitsorganisation (z.B: Störungen/Unterbrechungen, ungenügend gestalterische Arbeitsprozesse)

Als betrieblicher Stresspräventionsmoderator unterstütze ich Sie gerne bei der verpflichtenden Evaluation. Die Verbesserung der Arbeitsorganisation, Optimierung der Arbeitsumgebung und der Arbeitszeitgestaltung, ausgewogene Informationsweitergabe und gelebte Wertschätzung und Anerkennung sind für alle ein Gewinn – für ArbeitgeberInnen sowie für ArbeitnehmerInnen.  


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